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Wer übernimmt die
Kosten der Therapie?:
Integrative
Lerntherapie ist in der Regel eine Selbstzahlerleistung und unterliegt nicht den
Krankenkassen oder Ämtern.
In Einzelfällen kann
jedoch eine Teilkostenerstattung über die Jugendämter
oder Krankenkassen
erfolgen.
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